Häufig gestellte Fragen

Zahlen Sie den Mindestlohn?

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bekommen Tariflohn gemäß des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019.
Das heißt, dass die Reinigungskräfte bekommen ab dem 01. Januar 2022 pro Stunde 11,55 € Brutto.

Was kostet es Ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen?

Diese Frage ist nur im persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort zu klären.

Müssen wir wöchentlich Ihre Dienste in Anspruch nehmen?

Nein, Sie müssen unsere Dienste nicht wöchentlich in Anspruch nehmen. Der Reinigungsintervall kann individuell nach Ihrem Bedarf vereinbart werden.

Kann ich meinen Auftrag ändern oder stornieren?

Klar können Sie Ihren Auftrag ändern oder stornieren. Es kann ja immer mal etwas dazwischen kommen. Wir bitten Sie daher uns kurzfristig telefonisch zu informieren, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

Bekommen wir eine Rechnung?

Ja, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer; bei Bedarf werden Lohn- und Materialkosten aufgezeigt.
Zurzeit können 20% der jährlichen haushaltsnahen Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Sind Ihre Mitarbeiter versichert?

Ja, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind Betriebshaftpflichtversichert sowie in der  Berufsgenossenschaft versichert. Die gesetzlichen Pflichtversicherungen (Kranken-, Renten, Arbeitslosen-, Pflege-  und Unfallversicherung) sind selbstverständlich.

Sorgen Sie für Ersatz bei Krankheit bzw. Urlaub der Mitarbeiter/-in?

Selbstverständlich. Jedoch kann es in extremen Engpässen auch mal zum Ausfall oder zur Verschiebung kommen.

Kommen immer wechselnde Mitarbeiter zum Einsatz?

In der Glas- und Gartenabteiligung sind immer 2 Mitarbeiter zusammen unterwegs. Hier können Abweichungen der Mitarbeiter passieren.

In der Unterhaltsreinigung reinigt in der Regel 1-3 Personen bei Ihnen. Dies kann sich durch Urlaub oder Krankheit ändern.

Was ist, wenn wir im Urlaub sind?

Das wird individuell abgesprochen. Die Reinigung kann dann ausgesetzt werden oder es können Zusatzarbeiten ausgeführt werden.

Was passiert, wenn ich mit der Ausführung der Arbeit nicht zufrieden war?

Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Sollten Sie einmal nicht zu 100 % zufrieden sind, bitten wir Sie sich umgehend mit uns telefonisch in Verbindung zu setzten. Wir reinigen selbstverständlich kostenlos nach.

Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie an?

In der Regel werden unsere Rechnungen ohne Abzug von Skonto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungstellung mittels Überweisung bezahlt. Wir bieten auch die Zahlung per SEPA-Lastschrift an.
Hinweis: Wenn Sie unsere Dienstleitungen von der Steuer absetzen möchten, empfehlen wir die unbare Zahlung gemäß § 35a Abs. 5 EStG.

Muss ich Reinigungsmaterial stellen?

Nein, wir nehmen alle Reinigungsmittel, -werkzeuge und –maschinen mit.

Brauchen Sie für die Glasreinigung Wasser?

Nein, wenn wir die Glasreinigung nur von außen durchführen, müssen Sie nicht zuhause sein und auch keinen Wasseranschluss am Haus haben. Unsere Mitarbeiter führen im Fahrzeug Frischwasserkanister mit.

Werden jedoch die Reinigungen mit Reinwasser oder Hochdruckreiniger ausgeführt, benötigen wir einen Wasseranschluß.

Müssen wir das Schnittgut vom Rasen mähen entsorgen?

Nein, wir nehmen alle erforderlichen Maschinen und Werkzeuge zur Arbeitsausführung mit und nehmen  selbstverständlich auch die Abfälle mit.